Private Krankenversicherung - Beginn des Versicherungsschutz
Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an, jedoch nicht vor Vertragsabschluss der Private Krankenversicherung und Ablauf der Wartezeiten (§ 2 MB/KK 94; MB/KT 94).
Nächstes Thema Beihilfe
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Private Krankenversicherung Lexikon
Weitere Infos: Mehr Infos zum Test und Vergleich 2021 sowie über die Private Krankenversicherung finden Sie hier